Lizenzbedingungen für Archive & Restore

Stand 12.02.2007.

1. Lizenzvergabe und -umfang

(1) Nach der ersten Installation läuft das Programm 30 Tage lang im Testmodus. Während dieser Zeit dürfen Sie es ohne Zahlung einer Lizenzgebühr nutzen, um festzustellen, ob es Ihren Anforderungen und Zwecken genügt.

(2) Wenn Sie das Programm danach weiter benutzen wollen, müssen Sie eine Lizenz kaufen. Eine solche Lizenz berechtigt zur Nutzung auf einem einzelnen Computer sowie auf einem weiteren, wenn der hauptsächliche Nutzer beider Computer ein und dieselbe Person ist.

(3) Nach dem Kauf einer Lizenz erhalten Sie einen Lizenzschlüssel, welcher die zeitliche Beschränkung des Testmodus aufhebt. Sie erklären sich bereit, den Ihnen übermittelten Lizenzschlüssel vertraulich zu behandeln, inbesondere ihn anderen nicht öffentlich zugänglich zu machen.

(4) Sie dürfen das Programm sowie die zugehörige Dokumentation nicht verändern.

(5) Eigentums- und Urheberrechte an dem Programm sowie an der zugehörigen Dokumentation verbleiben allein bei Gert Heil oder dessen Lizenzgebern. Dies umfasst auch alle zukünftigen Korrekturen, Erweiterungen und sonstige Änderungen, einschließlich solche speziell für einzelne Kunden.

2. Gewährleistung und Haftung

(1) Es wird nicht gewährleistet, dass das Programm oder die zugehörige Dokumentation fehlerfrei ist, mit anderen Programmen oder Hardwarekomponenten zusammenarbeitet oder sonst Ihren Anforderungen genügt. Gegenstand des Vertrags ist daher nur ein Programm, welches im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

(2) Der Lizenzgeber haftet für Schäden nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Im Falle einer durch Fahrlässigkeit verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Lizenzgeber ist eine Haftung auf den Ersatz solcher Schäden begrenzt, die typische, vorhersehbare Folge der Vertragsverletzung sind. Die Haftung wegen evtl. zugesicherter Eigenschaften sowie Ansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt. Eine weitergehende Haftung wird vom Lizenzgeber nicht übernommen.

(3) Der Lizenzgeber haftet nicht für Datenverlust, entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden.

3. Allgemeines

(1) Dies ist die gesamte Vereinbarung bezüglich der hierin verliehenen Lizenz und kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.

(2) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten ist Frankfurt am Main.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so läßt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die weggefallene Bestimmung soll in einem solchen Fall durch eine andere rechtswirksame ersetzt werden, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.